Die Avifaunistische Kommission Rheinland-Pfalz (AKRP) sammelt, archiviert, prüft und publiziert dokumentierte Beobachtungen seltener Vogelarten, die in Rheinland-Pfalz beobachtet wurden. Die Kommission wurde 1999 in Absprache mit der damaligen DSK (Deutsche Seltenheitenkommission, Vorgänger der heutigen Deutschen Avifaunistischen Kommission, DAK) ins Leben gerufen.
Das Auftreten von seltenen Vogelarten abseits ihrer regelmäßigen Brut-, Rast- oder Überwinterungsplätze zieht Beobachter immer wieder in ihren Bann („das Salz in der Suppe“). Aber auch Überwinterungen oder besonders frühe Rückkehrer aus den Winterquartieren oder später Abzug aus den Brutgebieten finden großes Interesse. Meldungen dieser Phänomene können wichtige Hinweise auf Veränderungen im Verhalten von Vogelarten liefern. Sie können aber auch schlichtweg auf eine Fehlbestimmung zurückgehen, weil es unter Umständen sehr ähnliche Arten gibt, die Beobachtungsbedingungen schlecht waren oder die Erfahrung mit den Seltenheiten fehlt.
Avifaunistik ist trotz des hohen Anteiles nicht-professioneller Ornithologen eine Wissenschaft. Ein wissenschaftlicher Nachweis muss zweifelsfrei und eindeutig dokumentiert werden und jederzeit wiederholbar/nachvollziehbar sein. Dies ist im Beobachteralltag realistisch nicht für jede Feststellung umsetzbar, da Vogelbeobachtungen zeitlich begrenzte Ereignisse darstellen. Damit gerade diese außergewöhnlichen Beobachtungen für spätere wissenschaftliche Auswertungen guten Gewissens verwendet werden können, sind in allen Ländern Europas und darüber hinaus sog. Seltenheiten-Kommissionen gebildet worden, die als unabhängige Fachgremien Dokumentationen seltener Vogelarten sammeln und fachlich überprüfen. In Deutschland sind das die Avifaunistischen Kommissionen, die es heute in jedem Bundesland gibt, und die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) auf Bundesebene.
Die AKRP setzt sich aus erfahrenen und sachkundigen Avifaunisten aus Rheinland-Pfalz zusammen, die über herausragende Kenntnisse des Landes und seiner Vogelwelt verfügen. Die AKRP prüft, ob bei der Bestimmung der aktuelle Wissens- und Kenntnisstand berücksichtigt und alle notwendigen Kennzeichen beachtet wurden. Die AKRP hat sich folgende Ziele gesetzt:
- Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Arteninventars in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Vogelarten;
- Prüfung von Seltenheitenbeobachtungen in Rheinland-Pfalz – dies umfasst sowohl wirkliche Ausnahmeerscheinungen als auch jahreszeitlich ungewöhnliche Feststellungen von Zugvögeln;
- Veröffentlichung der Ergebnisse in jährlichen Seltenheiten-Berichten;
- Zusammenarbeit und Austausch mit der DAK.
Gemäß internationaler Standards sollten nicht ausreichend dokumentierte Meldungen oder gar Beobachtungen ohne jegliche Dokumentation keinen Eingang in die avifaunistische Literatur finden! Daher sollte die AKRP unbedingt vor einer geplanten Veröffentlichung konsultiert werden. Hier sind besonders die Herausgeber entsprechender Zeitschriften gefragt die Autoren darauf hinzuweisen und die Publikation nicht dokumentierter Beobachtungen zu vermeiden. Meldungen, die in den Zuständigkeitsbereich der DAK fallen, werden mit einer Empfehlung der AKRP direkt dorthin weitergeleitet. Deshalb sollten auch alle nationalen Seltenheiten zunächst bei der AKRP eingereicht werden, die sich dann um alles weitere kümmert.