Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.
GNOR e.V.

Kiebitzprojekt Rheinland-Pfalz

Artenschutzmaßnahmen für die rheinland-pfälzische Kiebitzpopulation und Entwicklung nachhaltiger und dauerhafter Schutzräume 2021-2024

Ein Projekt im Rahmen der Aktion Grün des Landes Rheinland-Pfalz

 

Kiebitz (Vanellus vanellus) | Foto: M. Schäf

Projektträger: Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR)

Projektstart: 27. November 2021 (Erprobungsprojekt lief vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2021) 

Projektlaufzeit:  Bis zum 31. Dezember 2024

Ansprechpartner: 
Projektleiter: Gerardo Unger Lafourcade, (01575) 1078271, gerardo.unger.lafourcade@gnor.de 
Landesgeschäftsstelle Mainz: Volker Schönfeld volker.schoenfeld@gnor.de

Meldung von
Beobachtungen: kiebitzbeobachtung@gnor.de

Vertragliche Vereinbarungen und ein Erschwernisausgleich für Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz von Kiebitz-Vorkommen werden interessierten Flächennutzern im Rahmen des Artenhilfsprogramms „Gefährdete Bodenbrüter“ der Landesregierung bereitgestellt.

Einen Kurzüberblick über das Kiebitzprojekt zeigt dieser YouTube-Film unseres GNOR-Videokanals.

Ausgangssituation in Rheinland-Pfalz

Kiebitze (Vanellus vanellus) sind standorttreue Koloniebrüter mit Bodengelegen. Zwischen Ende März und Anfang Juni erfolgen Eiablage, Bebrütung sowie Jungenaufzucht. Die vor ca. 100 Jahren noch weit verbreiteten Zugvögel waren häufig entlang der Rheinniederungen auf Feuchtwiesen, Weiden und extensiv bewirtschafteten Äckern zu beobachten.

Die Bestände nehmen allerdings seit Jahrzehnten massiv ab, weshalb die Art auch deutschlandweit als streng geschützt eingestuft ist. In Rheinland-Pfalz zählt der Kiebitz gemäß der landesweiten Roten Liste mit nur noch 100- 200 Brutpaaren zu den vom Aussterben bedrohten Arten (RL 1) mit stark negativem Trend.

Kiebitzverbreitung 2021
Kiebitzverbreitung bis 2019 in Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotz des Tötungs-, Störungs- und Zerstörungsverbots sind die lokalen Populationen negativ beeinträchtigt, wie die rapide abnehmenden Bestände deutlich zeigen. Die aktuellen Bestandeinbrüche des Kiebitzes lassen sich u.a. auf nachfolgende Faktoren zurückführen:

  • Verlust von Gelegen durch Bodenbearbeitung
  • Verlust von nassen Senken in der Ackerlandschaft
  • weniger Grünlandbeweidung und zunehmender Grünlandumbruch
  • wenige verbliebene natürliche Feuchtgebiete, keine Hochwasserdynamik
  • Wechsel von Sommer- auf Wintergetreide
  • Wegfall von vegetationsarmen Brachen und Stoppelfeldern
  • Intensivgemüsebau mit rascher Fruchtfolge
  • hohe Bearbeitungsintensität und hohe Befahrungsfrequenz, Störungen
  • Folien und Kulturschutznetze, Beregnung (besonders in kühlen Nachtstunden)
  • mechanische und chemische Unkrautvernichtung sowie Insektizid-Applikation
  • Massiver Rückgang der Insektennahrung und deren Lebensräume
  • Prädation durch Beutegreifer (insbesondere Bodenprädatoren)
  • Vertikale Baustrukturen oder hohe Vegetationsformen
  • Störungen durch Hundehalter, Spaziergänger, Erntehelfer usw.

Artenhilfsprogramm für gefährdete Bodenbrüter des Landes RLP

Im Rahmen dieses Programms werden Vorkommen seltener und gefährdeter Arten, deren Reproduktion durch landwirtschaftliche Maßnahmen gefährdet sind, vertraglich gesichert. Meist handelt es sich um Vorkommen in Äckern oder Wiesen, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Opfer fallen. Bodenbrüter werden sehr oft Opfer der Bodenbearbeitung (z.B. in Maisschlägen oder im Gemüsebau). Die kurzfristige und vorübergehende vertragliche Vereinbarung mit dem Bewirtschafter soll Gelege und Jungvögel sichern. Beim Kiebitz besteht oftmals ergänzend noch die Notwendigkeit zur Abwehr von Bodenprädatoren durch Elektrozäune.

Projektziele

Prioritäres Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Schutzmaßnahmen für die rheinland-pfälzische Kiebitzpopulation. Über eine abschließende Evaluation dieser Schutzmaßnahmen soll ein nachhaltiges Schutzkonzept erstellt werden, das als neues Modul in das Artenhilfsprogramm „gefährdete Bodenbrüter“ der Landesregierung aufgenommen werden kann. Langfristig sollen dadurch die Bestände in den Hauptverbreitungsgebieten erhalten und stabilisiert werden. Teilziele hierfür sind:

  • Installation eines Kooperationsnetzwerkes aus Naturschutz (ehrenamtliches Helfernetzwerk aus Kiebitzbetreuern) sowie Biotopbetreuern/Vertragsnaturschutz und Landwirtschaft
  • Erprobung eines nachhaltigen Kiebitzschutzes durch Brutplatzsicherung:
    • Etablierung eines Meldesystems zur Lokalisierung von Bruten
    • Errichtung von Zäunen zum Schutz vor Bodenprädatoren
    • Gelegeüberwachung
    • Vermittlung von Ausgleichszahlungen für die Flächenbewirtschafter (Artenhilfsprogramm „gefährdete Bodenbrüter“)
  • Verbesserung der Datengrundlage über die Kiebitzvorkommen in Rheinland-Pfalz
  • Akzeptanzförderung durch Öffentlichkeitsarbeit
  • Evaluierung der Maßnahmen und Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes
  • Überführung des Maßnahmenkonzeptes in das Artenhilfsprogramm „gefährdete Bodenbrüter“ der Landesregierung.

Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen 

Passive Prädatorenkontrolle durch:

  • Einzäunung mit einem 120 cm hohen Elektrozaun während der gesamten Brutphase (kleinräumige oder großräumige Einzäunungen)
  • Nestchutzkörbe

Prozessorientierte Maßnahmen (Gelegeschutz) durch:

  • Kulturwahl
  • Aussaatverzögerung
  • Markierung von Gelegen mit Bambusstangen (5 Meter davor und 5 Meter dahinter) zur Aussparung bei der Bewirtschaftung

Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung

  • Informationsseite über den Kiebitz im Internetauftritt der Aktion Grün
  • Social-Media-Seite in Facebook
  • Informationsflyer
  • Vorträge und Präsentationen in den Gemeinden der Verbreitungsgebiete
  • Exkursionen zu den „Kiebitzäckern“
  • Beratungsangebote für interessierte Landwirte (in Kooperation mit Biotopbetreuern/Vertragsnaturschutz)

Zusammenarbeit Naturschutz – Behörden – Landwirte

Für einen Erfolg der Schutzmaßnahmen ist es dringend erforderlich, dass die Informationen zu den erfassten Kiebitz-Bruten schnellstmöglich von den Naturschützer an die Behörden und betroffenen Landwirte gelangen. Hierbei ist eine Unterstützung von Seiten der Behörden bei der Ermittlung der Flächenbesitzer sehr wichtig. Der Ablauf dieser Informationskette soll bis zum Beginn des Jahres 2020 noch präzisiert werden, ebenso welche Rolle die Biotopbetreuer und Berater im Vertragsnaturschutz dabei einnehmen können.

Darüber hinaus erfordert die Vermittlung von Ausgleichszahlungen für die Flächenbewirtschafter (Artenhilfsprogramm „gefährdete Bodenbrüter“) natürlich ebenso die intensive Zusammenarbeit der Leute vor Ort mit den zuständigen Behörden und Institutionen.

Kiebitz-Flyer